Umweltreinigungssteuer

Steuer, die für Betriebe und Nichtwohngebäude von der Stadtverwaltung festgesetzt und bei Wohnungen zusammen mit der Wasserrechnung bezahlt wird.

Dauer
Bei Antragstellung
Gebühr
Die Beträge werden jedes Jahr durch die Allgemeine Mitteilung zum Gesetz über die Gemeindeeinnahmen (Belediye Gelirleri Kanunu Genel Tebliği) festgelegt; im Gebiet einer Großstadtverwaltung gelten sie für Betriebe um 25 Prozent erhöht.
Zeitraum
März–Mai und November (Betriebe)

Wer kann den Antrag stellen

Steuerpflichtig ist, wer das Gebäude nutzt (auch Mieter).

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung zur Umweltreinigungssteuer (für Betriebe und Nichtwohngebäude); sie wird bei der Kasse und Grundsteuerstelle (Tahsilat ve Emlak Servisi) ausgefüllt
  • Anschrift und Tätigkeitsbereich des Betriebs

So geht es

  1. Bei Wohnungen wird die Steuer nach dem Wasserverbrauch berechnet und zusammen mit der Wasserrechnung von MUSKİ eingezogen; ein gesonderter Antrag bei der Stadtverwaltung ist nicht nötig.
  2. Bei Betrieben und Nichtwohngebäuden setzt die Stadtverwaltung die Steuer jedes Jahr im Januar fest.
  3. Die Zahlung erfolgt zu den Ratenterminen der Grundsteuer: März–Mai und November.

Gut zu wissen

  • Die Gebühr für die Abfuhr von Hausmüll ist ein eigener Posten und wird ebenfalls über die Wasserrechnung erhoben: Müllabfuhr und Container.

Rechtsgrundlage

  • 2464 sayılı Belediye Gelirleri Kanunu mükerrer md. 44