Umwelt- und Lärmbeschwerden

Beschwerden über Umweltverschmutzung, überlaufende Klärgruben, Verschmutzung von Küste und Bächen sowie Lärm.

Dauer
Über Ihren Antrag werden Sie spätestens innerhalb von 30 Tagen informiert (Gesetz Nr. 3071, Art. 7).
Gebühr
Gebührenfrei

Wer kann den Antrag stellen

Jede Person.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (Dilekçe) oder telefonische Meldung mit Ort und Anliegen

So geht es

  1. Melden Sie Beschwerden über Umweltverschmutzung und Klärgruben der Abteilung für Klima und Zero Waste.
  2. Bei Lärm aus der Nachbarschaft und bei Verhalten, das andere stört, wenden Sie sich an das Ordnungsamt (Zabıta) oder an Polizei bzw. Gendarmerie (112); es gilt Art. 36 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (Kabahatler Kanunu).
  3. Bei Lärm aus Betrieben und Vergnügungsstätten liegt die Kontroll- und Sanktionsbefugnis bei der Provinzdirektion für Umwelt, Stadtentwicklung und Klimawandel, sofern sie nicht übertragen wurde; Ihre Beschwerde wird an die zuständige Stelle weitergeleitet und Sie werden informiert.

Gut zu wissen

  • Verschmutzungen des Meeres können Sie auch der Küstenwache (Sahil Güvenlik) melden: 158.

Rechtsgrundlage

  • 2872 sayılı Çevre Kanunu
  • Çevresel Gürültü Kontrol Yönetmeliği md. 5, 19
  • 5326 sayılı Kabahatler Kanunu md. 36, 41
  • 3071 sayılı Kanun md. 5