- Dauer
- Über Ihren Antrag werden Sie spätestens innerhalb von 30 Tagen informiert (Gesetz Nr. 3071, Art. 7).
- Gebühr
- Gebührenfrei
Wer kann den Antrag stellen
Jede Person.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Dilekçe) oder telefonische Meldung mit Ort und Anliegen
So geht es
- Melden Sie Beschwerden über Umweltverschmutzung und Klärgruben der Abteilung für Klima und Zero Waste.
- Bei Lärm aus der Nachbarschaft und bei Verhalten, das andere stört, wenden Sie sich an das Ordnungsamt (Zabıta) oder an Polizei bzw. Gendarmerie (112); es gilt Art. 36 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (Kabahatler Kanunu).
- Bei Lärm aus Betrieben und Vergnügungsstätten liegt die Kontroll- und Sanktionsbefugnis bei der Provinzdirektion für Umwelt, Stadtentwicklung und Klimawandel, sofern sie nicht übertragen wurde; Ihre Beschwerde wird an die zuständige Stelle weitergeleitet und Sie werden informiert.
Gut zu wissen
- Verschmutzungen des Meeres können Sie auch der Küstenwache (Sahil Güvenlik) melden: 158.
Rechtsgrundlage
- 2872 sayılı Çevre Kanunu
- Çevresel Gürültü Kontrol Yönetmeliği md. 5, 19
- 5326 sayılı Kabahatler Kanunu md. 36, 41
- 3071 sayılı Kanun md. 5