- Dauer
- Abbruchgenehmigung spätestens 15 Tage (Verordnung über den Abbruch von Gebäuden); Umbaugenehmigung spätestens 30 Tage (Gesetz Nr. 3194, Art. 22)
- Gebühr
- Einfache Umbauten und Reparaturen: Wohnen 50 ₺/m², Gewerbe 150 ₺/m² · Antrag auf Umbaugenehmigung 5.000 ₺ · Abbruchgenehmigung: Wohnen 50 ₺/m², Gewerbe 75 ₺/m² · Formular für abgebrannte und abgebrochene Bauten 5.000 ₺ (Tarif 2026, inkl. MwSt.)
Wer kann den Antrag stellen
Der Bauherr oder seine rechtmäßig bevollmächtigte Vertretung.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Dilekçe)
- Für die Umbaugenehmigung: Planung, die die Änderung darstellt
- Für die Abbruchgenehmigung: die in der Verordnung über den Abbruch von Gebäuden (Binaların Yıkılması Hakkında Yönetmelik) genannten Unterlagen (Abbruchplan und Unterlagen zu den für den Abbruch Verantwortlichen)
So geht es
- Einfache Reparaturen und Umbauten, die das Tragwerk nicht berühren – etwa Anstrich, Putz, Beläge, Fenster und Türen, Installationen und Dachreparaturen –, sind nicht genehmigungspflichtig.
- Für Arbeiten, die tragende Teile berühren oder die Nutzfläche des Bauwerks verändern, ist eine Umbaugenehmigung erforderlich.
- Die Abbruchgenehmigung wird nach vollständigem Antrag spätestens innerhalb von 15 Tagen erteilt.
- Nach Abschluss des Abbruchs stellt die Stadtverwaltung innerhalb von 30 Tagen das Formular für abgebrannte und abgebrochene Bauten (Yanan ve yıkılan yapılar formu) aus.
Gut zu wissen
- Wärmedämmung, eine Solaranlage für den Eigenbedarf des Gebäudes und die Umstellung auf Erdgas bedürfen keiner Baugenehmigung; erforderlich sind jedoch die Erlaubnis der Stadtverwaltung, eine Planung und eine Verpflichtungserklärung.
- Zu Abfällen aus Umbau und Abbruch: Erdaushub und Bauschutt.
Rechtsgrundlage
- 3194 sayılı İmar Kanunu md. 21, 22
- Planlı Alanlar İmar Yönetmeliği md. 59
- Binaların Yıkılması Hakkında Yönetmelik md. 7, 10
- Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)