- Dauer
- Über Ihren Antrag werden Sie spätestens innerhalb von 30 Tagen informiert (Gesetz Nr. 3071, Art. 7).
- Gebühr
- Sondernutzungsgebühr (je m²): Ortsteil Akyaka 7 ₺ · übrige Ortsteile 4 ₺ (Tarif 2026, inkl. MwSt.)
Wer kann den Antrag stellen
Betriebsinhaber und alle, die eine öffentliche Fläche vorübergehend nutzen möchten.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Dilekçe) mit Lage und Größe der Fläche und Dauer der Nutzung
So geht es
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim Ordnungsamt (Zabıta).
- Wird die Erlaubnis erteilt, wird die Sondernutzungsabgabe oder -gebühr (İşgaliye) nach genutzter Fläche und Dauer festgesetzt und gegen Quittung erhoben.
Gut zu wissen
- Auch die Nutzung ohne Erlaubnis ist abgabepflichtig; zusätzlich wird nach Art. 38 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (Kabahatler Kanunu) eine Geldbuße verhängt.
Rechtsgrundlage
- 2464 sayılı Belediye Gelirleri Kanunu md. 52–57
- 5326 sayılı Kabahatler Kanunu md. 38
- Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)