Sondernutzung (vorübergehende Nutzung öffentlicher Flächen)

Erlaubnis und Nutzungsgebühr für Tische und Stühle, Verkaufstische oder Stände vor dem Betrieb.

Dauer
Über Ihren Antrag werden Sie spätestens innerhalb von 30 Tagen informiert (Gesetz Nr. 3071, Art. 7).
Gebühr
Sondernutzungsgebühr (je m²): Ortsteil Akyaka 7 ₺ · übrige Ortsteile 4 ₺ (Tarif 2026, inkl. MwSt.)

Wer kann den Antrag stellen

Betriebsinhaber und alle, die eine öffentliche Fläche vorübergehend nutzen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (Dilekçe) mit Lage und Größe der Fläche und Dauer der Nutzung

So geht es

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim Ordnungsamt (Zabıta).
  2. Wird die Erlaubnis erteilt, wird die Sondernutzungsabgabe oder -gebühr (İşgaliye) nach genutzter Fläche und Dauer festgesetzt und gegen Quittung erhoben.

Gut zu wissen

  • Auch die Nutzung ohne Erlaubnis ist abgabepflichtig; zusätzlich wird nach Art. 38 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (Kabahatler Kanunu) eine Geldbuße verhängt.

Rechtsgrundlage

  • 2464 sayılı Belediye Gelirleri Kanunu md. 52–57
  • 5326 sayılı Kabahatler Kanunu md. 38
  • Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)