Offene Beträge abfragen und bezahlen

Bezahlen Sie Grundsteuer, Umweltreinigungssteuer, Werbesteuer und andere offene Beträge bei der Stadtverwaltung über E-Government (e-Devlet) oder an der Kasse.

Dauer
Bei Antragstellung
Gebühr
Der Vorgang ist gebührenfrei
Zeitraum
Grundsteuer und Umweltreinigungssteuer der Betriebe: März–Mai und November

Wer kann den Antrag stellen

Natürliche und juristische Personen, die der Stadtverwaltung Beträge schulden.

Erforderliche Unterlagen

  • Türkische Identitätsnummer (T.C. kimlik numarası) oder Registernummer bei der Stadtverwaltung (belediye sicil numarası); bei juristischen Personen die Steuernummer (vergi kimlik numarası)

So geht es

  1. Rufen Sie im E-Government-Portal den Dienst „Ula Belediyesi — Borç İşlemleri“ auf; Ihre offenen Beträge werden aufgelistet.
  2. Wählen Sie die Posten aus, die Sie bezahlen möchten, und schließen Sie die Zahlung ab.
  3. Wenn Sie möchten, können Sie auch an der Kasse der Stadtverwaltung bezahlen: Hauptgebäude, 1. Stock, Kasse und Grundsteuerstelle (Tahsilat ve Emlak Servisi), montags bis freitags 08.30–17.30 Uhr.

Gut zu wissen

  • Auf nicht fristgerecht bezahlte Beträge wird ein Säumniszuschlag erhoben (Gesetz Nr. 6183, Art. 51).
  • Eine Immobilie mit offener Grundsteuerschuld kann im Grundbuch nicht übertragen werden (Gesetz Nr. 1319, Art. 30).

Rechtsgrundlage

  • 2464 sayılı Belediye Gelirleri Kanunu
  • 6183 sayılı Amme Alacaklarının Tahsil Usulü Hakkında Kanun md. 51
  • 1319 sayılı Emlak Vergisi Kanunu md. 30