- Dauer
- Über Ihren Antrag werden Sie spätestens innerhalb von 30 Tagen informiert (Gesetz Nr. 3071, Art. 7).
- Gebühr
- Der Antrag ist gebührenfrei; auf die gestundete Schuld werden Stundungszinsen erhoben.
Wer kann den Antrag stellen
Schuldner, die die Zahlung bei Fälligkeit oder eine Pfändung in eine sehr schwierige Lage bringen würde.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Dilekçe)
- Sicherheitsleistung bei Schulden über dem im Gesetz vorgesehenen Betrag
So geht es
- Stellen Sie Ihren Antrag über E-Government (e-Devlet) oder schriftlich bei der Finanzabteilung.
- Die Stadtverwaltung prüft den Antrag; wird ihm stattgegeben, erhalten Sie den Ratenplan.
- Werden die Raten nicht fristgerecht bezahlt, gilt die Stundung als hinfällig.
Gut zu wissen
- Stundungsdauer und Bedingungen der Sicherheitsleistung sind in Art. 48 des Gesetzes Nr. 6183 geregelt.
- Gegen einen Zahlungsbefehl kann innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung Klage beim Steuergericht erhoben werden (Art. 58).
Rechtsgrundlage
- 6183 sayılı Amme Alacaklarının Tahsil Usulü Hakkında Kanun md. 48, 58