Antrag auf Ratenzahlung (Stundung)

Wenn es Ihnen schwerfällt, überfällige Schulden bei der Stadtverwaltung zu bezahlen, können Sie Ratenzahlung beantragen.

Dauer
Über Ihren Antrag werden Sie spätestens innerhalb von 30 Tagen informiert (Gesetz Nr. 3071, Art. 7).
Gebühr
Der Antrag ist gebührenfrei; auf die gestundete Schuld werden Stundungszinsen erhoben.

Wer kann den Antrag stellen

Schuldner, die die Zahlung bei Fälligkeit oder eine Pfändung in eine sehr schwierige Lage bringen würde.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (Dilekçe)
  • Sicherheitsleistung bei Schulden über dem im Gesetz vorgesehenen Betrag

So geht es

  1. Stellen Sie Ihren Antrag über E-Government (e-Devlet) oder schriftlich bei der Finanzabteilung.
  2. Die Stadtverwaltung prüft den Antrag; wird ihm stattgegeben, erhalten Sie den Ratenplan.
  3. Werden die Raten nicht fristgerecht bezahlt, gilt die Stundung als hinfällig.

Gut zu wissen

  • Stundungsdauer und Bedingungen der Sicherheitsleistung sind in Art. 48 des Gesetzes Nr. 6183 geregelt.
  • Gegen einen Zahlungsbefehl kann innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung Klage beim Steuergericht erhoben werden (Art. 58).

Rechtsgrundlage

  • 6183 sayılı Amme Alacaklarının Tahsil Usulü Hakkında Kanun md. 48, 58