Nutzungsgenehmigung (iskân)

Bescheinigung, dass das fertiggestellte Bauwerk der Baugenehmigung und ihren Anlagen entspricht und genutzt werden darf.

Dauer
Spätestens 30 Tage; wird in dieser Frist nicht entschieden, gilt die Genehmigung als erteilt (Gesetz Nr. 3194, Art. 30)
Gebühr
Erhoben werden die Gebühren für Baukontrolle und Bescheinigungen nach dem Tarif des Gemeinderats; die einzelnen Posten finden Sie in den Gebührentabellen.

Wer kann den Antrag stellen

Der Bauherr oder seine rechtmäßig bevollmächtigte Vertretung.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (Dilekçe)
  • Berichte der technisch Verantwortlichen (fenni mesul) oder des Bauaufsichtsunternehmens (yapı denetim kuruluşu), dass das Bauwerk entsprechend der Baugenehmigung und ihren Anlagen fertiggestellt wurde

So geht es

  1. Stellen Sie nach vollständiger oder teilweiser Fertigstellung des Bauwerks einen schriftlichen Antrag bei der Abteilung für Stadtplanung.
  2. Das Bauwerk wird vor Ort geprüft; wird festgestellt, dass es der Baugenehmigung und ihren Anlagen entspricht und seiner Nutzung technisch nichts entgegensteht, wird die Genehmigung erteilt.

Gut zu wissen

  • Bescheinigungen über Hausnummerierung und Kanalanschluss werden vom Antragsteller nicht verlangt; die Stadtverwaltung holt sie selbst bei der zuständigen Abteilung und Stelle ein (Bauverordnung für beplante Gebiete – Planlı Alanlar İmar Yönetmeliği, Art. 65).
  • Bauwerke ohne Nutzungsgenehmigung erhalten keine Strom-, Wasser- und Kanalisationsversorgung (Art. 31).

Rechtsgrundlage

  • 3194 sayılı İmar Kanunu md. 30, 31
  • Planlı Alanlar İmar Yönetmeliği md. 65
  • Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)