- Dauer
- Spätestens 30 Tage; wird in dieser Frist nicht entschieden, gilt die Genehmigung als erteilt (Gesetz Nr. 3194, Art. 30)
- Gebühr
- Erhoben werden die Gebühren für Baukontrolle und Bescheinigungen nach dem Tarif des Gemeinderats; die einzelnen Posten finden Sie in den Gebührentabellen.
Wer kann den Antrag stellen
Der Bauherr oder seine rechtmäßig bevollmächtigte Vertretung.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Dilekçe)
- Berichte der technisch Verantwortlichen (fenni mesul) oder des Bauaufsichtsunternehmens (yapı denetim kuruluşu), dass das Bauwerk entsprechend der Baugenehmigung und ihren Anlagen fertiggestellt wurde
So geht es
- Stellen Sie nach vollständiger oder teilweiser Fertigstellung des Bauwerks einen schriftlichen Antrag bei der Abteilung für Stadtplanung.
- Das Bauwerk wird vor Ort geprüft; wird festgestellt, dass es der Baugenehmigung und ihren Anlagen entspricht und seiner Nutzung technisch nichts entgegensteht, wird die Genehmigung erteilt.
Gut zu wissen
- Bescheinigungen über Hausnummerierung und Kanalanschluss werden vom Antragsteller nicht verlangt; die Stadtverwaltung holt sie selbst bei der zuständigen Abteilung und Stelle ein (Bauverordnung für beplante Gebiete – Planlı Alanlar İmar Yönetmeliği, Art. 65).
- Bauwerke ohne Nutzungsgenehmigung erhalten keine Strom-, Wasser- und Kanalisationsversorgung (Art. 31).
Rechtsgrundlage
- 3194 sayılı İmar Kanunu md. 30, 31
- Planlı Alanlar İmar Yönetmeliği md. 65
- Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)