Ausschreibungen zur Vermietung und zum Verkauf von Immobilien

Teilnahme an Ausschreibungen zur Vermietung und zum Verkauf von Läden, Grundstücken und anderen Immobilien der Stadtverwaltung.

Dauer
Die Ausschreibung findet an dem in der Bekanntmachung genannten Tag und zur dort genannten Uhrzeit statt

Wer kann den Antrag stellen

Natürliche und juristische Personen, die die Bedingungen der Ausschreibungsbekanntmachung erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Die in der Ausschreibungsbekanntmachung genannten Unterlagen
  • Quittung über die vorläufige Sicherheit (3 Prozent des Schätzwerts) oder Bankgarantie (teminat mektubu)
  • Bei juristischen Personen: Nachweise der Vertretungsbefugnis

So geht es

  1. Verfolgen Sie die Ausschreibungen auf der Seite Bekanntmachungen; die Bekanntmachung enthält die Angaben zur Immobilie, den Schätzwert, den Ausschreibungstag und die verlangten Unterlagen.
  2. Hinterlegen Sie die vorläufige Sicherheit und reichen Sie die verlangten Unterlagen bis zur Uhrzeit der Ausschreibung ein.
  3. Die Ausschreibung findet vor dem Verwaltungsausschuss (Encümen) statt.

Gut zu wissen

  • Ausschreibungen werden so bekannt gemacht, dass zwischen der ersten Bekanntmachung und dem Ausschreibungstag mindestens 10 Tage liegen (Gesetz Nr. 2886, Art. 17).
  • Die Mietdauer beträgt höchstens 10 Jahre; Vermietungen über mehr als drei Jahre und Verkäufe bedürfen eines Beschlusses des Gemeinderats.
  • Bei unerlaubter Nutzung von Immobilien der Stadtverwaltung wird eine Nutzungsentschädigung (Ecrimisil) verlangt (Gesetz Nr. 2886, Art. 75).

Rechtsgrundlage

  • 2886 sayılı Devlet İhale Kanunu md. 17, 25, 64, 75
  • 5393 sayılı Belediye Kanunu md. 15, 18