- Dauer
- Die Zuteilung richtet sich nach dem Zeitplan von Bekanntmachung und Verlosung (Verordnung über Marktplätze, Art. 13)
- Gebühr
- Wöchentliche Standgebühr (je Meter): örtliche Erzeuger 40 ₺ · Obst- und Gemüsehändler 50 ₺ · Kurzwaren, Bekleidung und Modeschmuck 50 ₺ (Tarif 2026, inkl. MwSt.)
Wer kann den Antrag stellen
Markthändler: wer bei der zuständigen Berufskammer eingetragen und steuerpflichtig ist. Erzeuger: wer in den Registern des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft eingetragen ist. Wessen Zuteilung im letzten Jahr widerrufen wurde, kann keinen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Dilekçe) nach Anlage 1 der Verordnung über Marktplätze (Pazar Yerleri Hakkında Yönetmelik)
- Für Markthändler die Registrierungsbescheinigung der Berufskammer; für Erzeuger die Erzeugerregistrierung (üretici kayıt belgesi)
- Drei Passfotos
So geht es
- Freie Verkaufsplätze werden von der Stadtverwaltung bekannt gemacht; stellen Sie Ihren Antrag innerhalb der Bekanntmachungsfrist beim Ordnungsamt (Zabıta).
- Übersteigt die Zahl der Antragsteller die Zahl der freien Plätze, wird per Los zugeteilt.
- Über Einwände entscheidet der Verwaltungsausschuss (Encümen); die endgültige Liste wird bekannt gemacht.
Gut zu wissen
- Marktplätze: Ayazkıyı (Zentrum von Ula), Akyaka, Gökova, Karabörtlen und Kızılyaka. Erzeugermärkte: Akyaka und Ayazkıyı Açık Pazar Yeri (offener Marktplatz).
- Mindestens zwanzig Prozent der Verkaufsplätze sind Erzeugern vorbehalten (Gesetz Nr. 5957, Art. 7).
- Stirbt der Inhaber einer Zuteilung, können seine Angehörigen innerhalb von drei Monaten die Übertragung beantragen.
- Die Markttage erfahren Sie beim Ordnungsamt.
Rechtsgrundlage
- 5957 sayılı Kanun md. 7
- Pazar Yerleri Hakkında Yönetmelik md. 12, 13, 16
- Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)