Märkte und Zuteilung von Marktständen

Zuteilung von Verkaufsplätzen auf den Wochenmärkten und Erzeugermärkten in Ula.

Dauer
Die Zuteilung richtet sich nach dem Zeitplan von Bekanntmachung und Verlosung (Verordnung über Marktplätze, Art. 13)
Gebühr
Wöchentliche Standgebühr (je Meter): örtliche Erzeuger 40 ₺ · Obst- und Gemüsehändler 50 ₺ · Kurzwaren, Bekleidung und Modeschmuck 50 ₺ (Tarif 2026, inkl. MwSt.)

Wer kann den Antrag stellen

Markthändler: wer bei der zuständigen Berufskammer eingetragen und steuerpflichtig ist. Erzeuger: wer in den Registern des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft eingetragen ist. Wessen Zuteilung im letzten Jahr widerrufen wurde, kann keinen Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (Dilekçe) nach Anlage 1 der Verordnung über Marktplätze (Pazar Yerleri Hakkında Yönetmelik)
  • Für Markthändler die Registrierungsbescheinigung der Berufskammer; für Erzeuger die Erzeugerregistrierung (üretici kayıt belgesi)
  • Drei Passfotos

So geht es

  1. Freie Verkaufsplätze werden von der Stadtverwaltung bekannt gemacht; stellen Sie Ihren Antrag innerhalb der Bekanntmachungsfrist beim Ordnungsamt (Zabıta).
  2. Übersteigt die Zahl der Antragsteller die Zahl der freien Plätze, wird per Los zugeteilt.
  3. Über Einwände entscheidet der Verwaltungsausschuss (Encümen); die endgültige Liste wird bekannt gemacht.

Gut zu wissen

  • Marktplätze: Ayazkıyı (Zentrum von Ula), Akyaka, Gökova, Karabörtlen und Kızılyaka. Erzeugermärkte: Akyaka und Ayazkıyı Açık Pazar Yeri (offener Marktplatz).
  • Mindestens zwanzig Prozent der Verkaufsplätze sind Erzeugern vorbehalten (Gesetz Nr. 5957, Art. 7).
  • Stirbt der Inhaber einer Zuteilung, können seine Angehörigen innerhalb von drei Monaten die Übertragung beantragen.
  • Die Markttage erfahren Sie beim Ordnungsamt.

Rechtsgrundlage

  • 5957 sayılı Kanun md. 7
  • Pazar Yerleri Hakkında Yönetmelik md. 12, 13, 16
  • Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)