- Dauer
- Über Ihren Antrag werden Sie spätestens innerhalb von 30 Tagen informiert (Gesetz Nr. 3071, Art. 7).
- Gebühr
- Gebührenfrei
Wer kann den Antrag stellen
Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister einberufener Soldaten der Mannschaftsdienstgrade (erbaş ve er), sofern der Soldat für ihren Lebensunterhalt aufkam und sie bedürftig sind.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Dilekçe) mit den Personalien Ihres Angehörigen im Wehrdienst und seinem Dienstort
So geht es
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Stadtverwaltung.
- Die Teams des Ordnungsamts (Zabıta) prüfen die Bedürftigkeit.
- Über den Antrag entscheidet der Verwaltungsausschuss (Encümen); die Hilfe wird für die Dauer des Wehrdienstes gezahlt.
Gut zu wissen
- Zu den Sozialhilfen der Großstadtverwaltung Muğla: sosyalyardim.mugla.bel.tr.
Rechtsgrundlage
- 4109 sayılı Asker Ailelerinden Muhtaç Olanlara Yardım Hakkında Kanun
- Belediye Zabıta Yönetmeliği md. 10
- 5393 sayılı Belediye Kanunu md. 14, 60