Hausnummerierung und Adressfeststellung

Vergabe einer Hausnummer für Neubauten und Schreiben zur Feststellung der Adresse.

Dauer
Über Ihren Antrag werden Sie spätestens innerhalb von 30 Tagen informiert (Gesetz Nr. 3071, Art. 7).
Gebühr
Freigabe des Lageplans als Grundlage der Baugenehmigung 500 ₺ · Adressfeststellung 500 ₺ (Tarif 2026, inkl. MwSt.)

Wer kann den Antrag stellen

Der Bauherr, der Eigentümer oder deren rechtmäßig bevollmächtigte Vertretung.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (Dilekçe)
  • Block (ada) und Parzelle (parsel) der Immobilie; bei Neubauten Datum und Nummer der Baugenehmigung

So geht es

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Abteilung für Stadtplanung.
  2. Das Bauwerk wird vor Ort aufgenommen; die Hausnummer wird vergeben und die Adresse in die nationale Adressdatenbank eingetragen.

Gut zu wissen

  • Adressvergabe und Nummerierung sind in Großstädten Aufgabe der Großstadtverwaltung und können den Stadtverwaltungen der Bezirke übertragen werden (Gesetz Nr. 5216, Art. 7).
  • Die Anmeldung der Wohnadresse (ikametgâh) erfolgt beim Einwohneramt (Nüfus Müdürlüğü) oder über E-Government (e-Devlet).

Rechtsgrundlage

  • 5216 sayılı Büyükşehir Belediyesi Kanunu md. 7
  • Adres ve Numaralamaya İlişkin Yönetmelik
  • Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)