- Dauer
- Bei Antragstellung
- Gebühr
- Gebührenfrei
Wer kann den Antrag stellen
Personen, die nachweisen, dass sie kein Einkommen haben; Personen, deren Einkommen ausschließlich aus Bezügen der Sozialversicherungsträger besteht; Kriegsveteranen (gazi); Menschen mit Behinderung; Witwen und Waisen von Gefallenen (şehit). Voraussetzung: Sie besitzen in der Türkei eine einzige Wohnung mit höchstens 200 m² Bruttofläche (Nießbrauch und Miteigentumsanteile eingeschlossen).
Erforderliche Unterlagen
- Erklärungsformular zur Inanspruchnahme des ermäßigten Gebäudesteuersatzes; es wird bei der Kasse und Grundsteuerstelle (Tahsilat ve Emlak Servisi) ausgefüllt
- Nachweis Ihrer Situation: Beleg über den Rentenbezug, die Behinderung, den Veteranenstatus oder die Angehörigkeit zu einem Gefallenen (Angaben, auf die die Stadtverwaltung elektronisch zugreifen kann, werden nicht gesondert verlangt)
So geht es
- Wenden Sie sich an die Kasse und Grundsteuerstelle und füllen Sie das Formular aus.
- Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird für Ihre Wohnung ein Gebäudesteuersatz von null angewendet.
Gut zu wissen
- Die Ermäßigung gilt nur für die Gebäudesteuer; die Steuer auf Baugrundstücke und Land ist nicht erfasst.
- Sie gilt nicht für Wohnungen, die zu bestimmten Zeiten zu Erholungszwecken genutzt werden (Ferienhäuser).
- Wer mehr als eine Wohnung oder eine Wohnung mit mehr als 200 m² besitzt, kann sie nicht in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
- 1319 sayılı Emlak Vergisi Kanunu md. 8
- 2006/11450 sayılı Bakanlar Kurulu Kararı (Resmî Gazete 29.12.2006 / 26391)