Ermäßigter Grundsteuersatz (Nullsatz)

Rentner, Menschen mit Behinderung, Kriegsveteranen, Witwen und Waisen von Gefallenen sowie Personen ohne jedes Einkommen zahlen für ihre einzige Wohnung keine Gebäudesteuer.

Dauer
Bei Antragstellung
Gebühr
Gebührenfrei

Wer kann den Antrag stellen

Personen, die nachweisen, dass sie kein Einkommen haben; Personen, deren Einkommen ausschließlich aus Bezügen der Sozialversicherungsträger besteht; Kriegsveteranen (gazi); Menschen mit Behinderung; Witwen und Waisen von Gefallenen (şehit). Voraussetzung: Sie besitzen in der Türkei eine einzige Wohnung mit höchstens 200 m² Bruttofläche (Nießbrauch und Miteigentumsanteile eingeschlossen).

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärungsformular zur Inanspruchnahme des ermäßigten Gebäudesteuersatzes; es wird bei der Kasse und Grundsteuerstelle (Tahsilat ve Emlak Servisi) ausgefüllt
  • Nachweis Ihrer Situation: Beleg über den Rentenbezug, die Behinderung, den Veteranenstatus oder die Angehörigkeit zu einem Gefallenen (Angaben, auf die die Stadtverwaltung elektronisch zugreifen kann, werden nicht gesondert verlangt)

So geht es

  1. Wenden Sie sich an die Kasse und Grundsteuerstelle und füllen Sie das Formular aus.
  2. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird für Ihre Wohnung ein Gebäudesteuersatz von null angewendet.

Gut zu wissen

  • Die Ermäßigung gilt nur für die Gebäudesteuer; die Steuer auf Baugrundstücke und Land ist nicht erfasst.
  • Sie gilt nicht für Wohnungen, die zu bestimmten Zeiten zu Erholungszwecken genutzt werden (Ferienhäuser).
  • Wer mehr als eine Wohnung oder eine Wohnung mit mehr als 200 m² besitzt, kann sie nicht in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage

  • 1319 sayılı Emlak Vergisi Kanunu md. 8
  • 2006/11450 sayılı Bakanlar Kurulu Kararı (Resmî Gazete 29.12.2006 / 26391)