Grundsteuererklärung

Die Erklärung, die abzugeben ist, wenn Sie ein Gebäude, ein Baugrundstück oder Land erwerben oder sich an Ihrer Immobilie etwas ändert; Steuersätze und Zahlungstermine.

Dauer
Die Erklärung wird direkt bei der Abgabe entgegengenommen
Gebühr
Die Erklärung ist gebührenfrei. Steuersätze (im Gebiet einer Großstadtverwaltung um 100 Prozent erhöht): Wohnungen 2 Promille, sonstige Gebäude 4 Promille, Land (arazi) 2 Promille, Baugrundstücke (arsa) 6 Promille. Zusammen mit der Steuer wird ein Beitrag zum Schutz unbeweglicher Kulturgüter in Höhe von 10 Prozent erhoben.
Zeitraum
Erste Rate März–Mai · zweite Rate November

Wer kann den Antrag stellen

Der Eigentümer der Immobilie; besteht ein Nießbrauch, der Nießbrauchsberechtigte; gibt es keinen von beiden, wer die Immobilie wie ein Eigentümer nutzt. Bei Miteigentum gibt jeder Miteigentümer für seinen Anteil eine eigene Erklärung ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular zur Grundsteuererklärung; es wird bei der Kasse und Grundsteuerstelle (Tahsilat ve Emlak Servisi) ausgefüllt
  • Grundbuchdaten (Tapu) der Immobilie: Ortsteil, Block (ada), Parzelle (parsel), Nummer der selbstständigen Einheit (bağımsız bölüm)
  • Bei Erledigung durch eine bevollmächtigte Vertretung: Vollmacht (vekâletname)

So geht es

  1. Geben Sie die Erklärung in dem Jahr ab, in dem Sie die Immobilie erworben haben oder die Änderung eingetreten ist; fällt das Ereignis in die letzten drei Monate des Jahres, beträgt die Frist drei Monate ab dem Ereignis.
  2. Die Erklärung wird bei der Kasse und Grundsteuerstelle der Finanzabteilung abgegeben (Hauptgebäude, 1. Stock).
  3. Die Steuer wird ab dem Jahr, das auf die Änderung folgt, jedes Jahr in zwei Raten gezahlt: die erste Rate von März bis Mai, die zweite im November.

Gut zu wissen

  • Eine Erklärung ist erforderlich bei: Errichtung eines neuen Gebäudes, Kauf oder sonstigem Erwerb der Immobilie, Brand oder Abbruch des Gebäudes, Änderung der Nutzungsart, Änderung der Beschaffenheit des Landes, Teilung und Vereinigung von Grundstücken (Gesetz Nr. 1319, Art. 33).
  • Die Steuerwerte werden anhand der alle vier Jahre vorgenommenen Wertfestsetzungen bestimmt. Der Steuerwert für 2026 darf nach dem Gesetz Nr. 7566 den Wert des Jahres 2025 um höchstens das Zweifache übersteigen (also höchstens das Dreifache des Wertes von 2025 betragen).
  • In Orten, die vom Dorf zum Ortsteil umgewandelt wurden, ist die mit dem Gesetz Nr. 6360 gewährte Grundsteuerbefreiung am 31. Dezember 2025 ausgelaufen. In Orten, die als „ländlicher Ortsteil“ (kırsal mahalle) oder „ländliches Siedlungsgebiet“ (kırsal yerleşik alan) anerkannt sind, gelten die Befreiungen und Ermäßigungen nach Zusatzartikel 3 des Gesetzes Nr. 5216; den Status Ihres Ortsteils erfahren Sie bei der Kasse und Grundsteuerstelle.
  • Für Rentner, Menschen mit Behinderung, Kriegsveteranen und Angehörige von Gefallenen: Ermäßigter Grundsteuersatz (Nullsatz).

Rechtsgrundlage

  • 1319 sayılı Emlak Vergisi Kanunu md. 3, 8, 9, 18, 23, 30, 33
  • 2863 sayılı Kültür ve Tabiat Varlıklarını Koruma Kanunu md. 12 (katkı payı)
  • 5216 sayılı Büyükşehir Belediyesi Kanunu ek md. 3
  • 7566 sayılı Kanun