- Dauer
- Am selben Tag (Verordnung über Betriebsgenehmigungen – İşyeri Açma ve Çalışma Ruhsatlarına İlişkin Yönetmelik)
- Gebühr
- Prüf- und Feststellungsbericht für den Betrieb: bis 100 m² 30 ₺/m², bei größeren Betrieben 50 ₺/m² (Tarif 2026, inkl. MwSt.); außerdem die Abgabe für die Betriebseröffnungserlaubnis nach dem Gesetz über die Gemeindeeinnahmen (Belediye Gelirleri Kanunu).
Wer kann den Antrag stellen
Natürliche oder juristische Personen, die einen hygienerelevanten Betrieb (sıhhi iş yeri) eröffnen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrags- und Erklärungsformular für die Betriebsgenehmigung (Muster 1 der Verordnung über Betriebsgenehmigungen)
- Meisterbrief (Ustalık belgesi; in Berufen, die einen Meistertitel erfordern)
- Brandschutzbericht der Feuerwehr (İtfaiye raporu; für die in der Verordnung genannten Betriebe)
- Bei Gebäuden, die dem Wohnungseigentumsgesetz (Kat Mülkiyeti Kanunu) unterliegen: Beschluss der Wohnungseigentümer, soweit die Vorschriften ihn verlangen
- Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis
So geht es
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es beim Ordnungsamt (Zabıta) ein; die Angaben im Formular werden auf der Grundlage Ihrer Erklärung anerkannt.
- Ist der Antrag vollständig, wird die Genehmigung am selben Tag ausgestellt; ein Beschluss des Gemeinderats oder des Verwaltungsausschusses (Encümen) ist dafür nicht erforderlich.
- Der Betrieb wird innerhalb eines Monats nach Erteilung der Genehmigung vor Ort kontrolliert. Werden Mängel festgestellt, wird einmalig eine Frist von 15 Tagen gesetzt.
Gut zu wissen
- Ausweiskopie, Auszug aus dem Personenstandsregister, Wohnsitzbescheinigung, Foto, Steuertafel (vergi levhası) und Kammerregistrierung werden nicht verlangt; diese Angaben werden im Antragsformular erklärt (Verordnung, Zusatzart. 1).
- Die Genehmigung für emittierende Betriebe (gayrisıhhi müessese) der Klasse 1 erteilt die Großstadtverwaltung Muğla.
- Für den Brandschutzbericht des Betriebs: Feuerwehrdezernat der Großstadtverwaltung Muğla, 0252 214 18 47.
- Bei Übertragung des Betriebs wird die Genehmigung auf der Grundlage der Angaben und Unterlagen in der Akte auf den neuen Betreiber ausgestellt (Verordnung, Art. 8).
- Wenn Sie Ihren Betrieb schließen, melden Sie dies dem Ordnungsamt mit dem Schließungsformular.
Rechtsgrundlage
- 5216 sayılı Büyükşehir Belediyesi Kanunu md. 7
- 5393 sayılı Belediye Kanunu md. 15
- 3572 sayılı Kanun
- İşyeri Açma ve Çalışma Ruhsatlarına İlişkin Yönetmelik md. 6, 8, 12, 13, ek md. 1, 2
- 2464 sayılı Belediye Gelirleri Kanunu md. 81
- Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)