Genehmigung für öffentliche Gast- und Vergnügungsstätten

Genehmigung für Kaffeehäuser, Cafés, Bars, Restaurants mit Alkoholausschank, Internetcafés, Hochzeitssäle und ähnliche Betriebe; Bescheinigungen über den Mindestabstand und über die verantwortliche Betriebsleitung.

Dauer
Spätestens 1 Monat; Stellungnahme von Polizei bzw. Gendarmerie 7 Tage (Verordnung über Betriebsgenehmigungen, Art. 32)
Gebühr
Bescheinigung über den Mindestabstand: Restaurants mit Alkoholausschank, Cafeterias, Bars und Diskotheken 10.000 ₺; Lebensmittelmärkte, Kioske und Verkaufsstellen für Alkohol und Tabak (tekel bayii) 6.000 ₺ · Bescheinigung über die Zulässigkeit des Angebots von Wasserpfeifentabak 5.000 ₺ · Bescheinigung über die verantwortliche Betriebsleitung 5.000 ₺ · Prüf- und Feststellungsbericht für den Betrieb 30–50 ₺/m² (Tarif 2026, inkl. MwSt.)

Wer kann den Antrag stellen

Natürliche oder juristische Personen, die den Betrieb eröffnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrags- und Erklärungsformular – Muster 1 der Verordnung über Betriebsgenehmigungen (İşyeri Açma ve Çalışma Ruhsatlarına İlişkin Yönetmelik)
  • Abstandsskizze (Mesafe krokisi; für Betriebe, bei denen die Verordnung einen Mindestabstand verlangt)
  • Brandschutzbericht der Feuerwehr (İtfaiye raporu)
  • Falls eine verantwortliche Betriebsleitung (mesul müdür) bestellt wird: Antrag auf die Bescheinigung über die verantwortliche Betriebsleitung
  • Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis

So geht es

  1. Reichen Sie das Antragsformular beim Ordnungsamt (Zabıta) ein.
  2. Die Stadtverwaltung holt die Stellungnahme der zuständigen Polizei bzw. Gendarmerie ein; diese gibt ihre Stellungnahme innerhalb von sieben Tagen ab.
  3. Über den Antrag wird spätestens innerhalb eines Monats entschieden.

Gut zu wissen

  • Ein Führungszeugnis (Adli sicil kaydı) wird nicht verlangt; es genügt die Erklärung des Antragstellers.
  • Bei Betrieben mit Abstandsvorgabe wird von Tür zu Tür gemessen; verlangt werden mindestens 100 Meter (Verordnung, Art. 32, 34).
  • Die Öffnungs- und Schließzeiten legt der Verwaltungsausschuss (Encümen) fest (Art. 33).
  • Wo alkoholische Getränke im Ausschank verkauft werden, ist die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft auszustellende Verkaufsbescheinigung innerhalb eines Monats vorzulegen.
  • Die Erlaubnis für Musikdarbietungen (Livemusik) erteilt nach der Verordnung über die Kontrolle von Umgebungslärm (Çevresel Gürültü Kontrol Yönetmeliği) die Provinzdirektion für Umwelt, Stadtentwicklung und Klimawandel.

Rechtsgrundlage

  • 5216 sayılı Büyükşehir Belediyesi Kanunu md. 7
  • İşyeri Açma ve Çalışma Ruhsatlarına İlişkin Yönetmelik md. 29–38
  • 4733 sayılı Kanun
  • Çevresel Gürültü Kontrol Yönetmeliği
  • Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)