- Dauer
- Über Ihren Antrag werden Sie spätestens innerhalb von 30 Tagen informiert (Gesetz Nr. 3071, Art. 7).
- Gebühr
- Emittierende Betriebe (gayrisıhhi müessese) der Klasse 2: 800 ₺ · Supermärkte: 700 ₺ · Bäckereien, emittierende Betriebe der Klasse 3 und öffentliche Gast- und Vergnügungsstätten mit Alkoholausschank: 600 ₺ · sonstige öffentliche Gast- und Vergnügungsstätten: 500 ₺ · sonstige Betriebe: 400 ₺ (Tarif 2026)
- Zeitraum
- Die Genehmigung gilt ein Jahr
Wer kann den Antrag stellen
Betriebe mit Betriebsgenehmigung.
Erforderliche Unterlagen
- Erklärungsformular; es wird beim Ordnungsamt (Zabıta) ausgefüllt
So geht es
- Reichen Sie das Erklärungsformular beim Ordnungsamt ein.
- Bezahlen Sie die Abgabe an der Kasse der Stadtverwaltung; die Genehmigung wird ausgestellt.
Gut zu wissen
- Am 29. Oktober müssen private Betriebe geschlossen bleiben (Gesetz Nr. 2429, Art. 2); Betriebe mit Genehmigung dürfen arbeiten.
- Der Feiertag beginnt am 28. Oktober um 13.00 Uhr und dauert am 29. Oktober an.
- Die Genehmigung für den wöchentlichen Ruhetag wurde 2017 abgeschafft; eine Genehmigung ist nur für den Nationalfeiertag erforderlich.
Rechtsgrundlage
- 2429 sayılı Ulusal Bayram ve Genel Tatiller Hakkında Kanun md. 1, 2
- 2464 sayılı Belediye Gelirleri Kanunu md. 58–62
- Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)