Genehmigung für emittierende Betriebe (Klasse 2 und 3)

Genehmigung für Produktions-, Lager- und Reparaturbetriebe, die sich auf ihre Umgebung auswirken können.

Dauer
Spätestens 5 Tage (Verordnung über Betriebsgenehmigungen, Art. 23)
Gebühr
Prüf- und Feststellungsbericht für den Betrieb 30–50 ₺/m² (Tarif 2026, inkl. MwSt.) und die Abgabe für die Betriebseröffnungserlaubnis.

Wer kann den Antrag stellen

Natürliche oder juristische Personen, die einen emittierenden Betrieb (gayrisıhhi müessese) eröffnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrags- und Erklärungsformular – Muster 2 der Verordnung über Betriebsgenehmigungen (İşyeri Açma ve Çalışma Ruhsatlarına İlişkin Yönetmelik)
  • Je nach Klasse des Betriebs die in der Verordnung genannten Unterlagen: Vertrag mit der verantwortlichen Betriebsleitung (sorumlu müdür), Brandschutzbericht der Feuerwehr, Genehmigungen oder Stellungnahmen nach dem Umweltrecht
  • Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis

So geht es

  1. Reichen Sie das Antragsformular beim Ordnungsamt (Zabıta) ein.
  2. Der Antrag wird innerhalb von fünf Tagen geprüft und entschieden.
  3. Der Betrieb wird innerhalb eines Monats ab dem Genehmigungsdatum vor Ort kontrolliert.

Gut zu wissen

  • Für emittierende Betriebe der Klasse 1 ist der Antrag bei der Großstadtverwaltung Muğla zu stellen.

Rechtsgrundlage

  • 5216 sayılı Büyükşehir Belediyesi Kanunu md. 7
  • İşyeri Açma ve Çalışma Ruhsatlarına İlişkin Yönetmelik md. 15–23
  • Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)