- Dauer
- Spätestens 5 Tage (Verordnung über Betriebsgenehmigungen, Art. 23)
- Gebühr
- Prüf- und Feststellungsbericht für den Betrieb 30–50 ₺/m² (Tarif 2026, inkl. MwSt.) und die Abgabe für die Betriebseröffnungserlaubnis.
Wer kann den Antrag stellen
Natürliche oder juristische Personen, die einen emittierenden Betrieb (gayrisıhhi müessese) eröffnen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrags- und Erklärungsformular – Muster 2 der Verordnung über Betriebsgenehmigungen (İşyeri Açma ve Çalışma Ruhsatlarına İlişkin Yönetmelik)
- Je nach Klasse des Betriebs die in der Verordnung genannten Unterlagen: Vertrag mit der verantwortlichen Betriebsleitung (sorumlu müdür), Brandschutzbericht der Feuerwehr, Genehmigungen oder Stellungnahmen nach dem Umweltrecht
- Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis
So geht es
- Reichen Sie das Antragsformular beim Ordnungsamt (Zabıta) ein.
- Der Antrag wird innerhalb von fünf Tagen geprüft und entschieden.
- Der Betrieb wird innerhalb eines Monats ab dem Genehmigungsdatum vor Ort kontrolliert.
Gut zu wissen
- Für emittierende Betriebe der Klasse 1 ist der Antrag bei der Großstadtverwaltung Muğla zu stellen.
Rechtsgrundlage
- 5216 sayılı Büyükşehir Belediyesi Kanunu md. 7
- İşyeri Açma ve Çalışma Ruhsatlarına İlişkin Yönetmelik md. 15–23
- Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)