Eheschließung ausländischer Staatsangehöriger

Zusätzliche Unterlagen, wenn einer oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit haben.

Dauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Trautermin bei der Anmeldung vergeben; die Eheakte ist 6 Monate gültig
Gebühr
Es gelten dieselben Gebühren wie bei der Anmeldung zur Eheschließung.

Wer kann den Antrag stellen

Paare, bei denen einer oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Diese Anmeldungen erfolgen beim Standesamt der Stadtverwaltung oder beim Einwohneramt (Nüfus Müdürlüğü).

Erforderliche Unterlagen

  • Ehefähigkeitszeugnis (Evlenme ehliyet belgesi): von den zuständigen Behörden des eigenen Staates ausgestellt und ordnungsgemäß beglaubigt
  • Reisepass und notariell beglaubigte türkische Übersetzung
  • Geburtsurkunde (falls das Ehefähigkeitszeugnis keine Geburtsangaben enthält)
  • Gesundheitszeugnis (Sağlık raporu)
  • Je 6 Passfotos (nicht älter als sechs Monate)

So geht es

  1. Mit den vollständigen Unterlagen meldet sich das Paar gemeinsam bei der Kanzlei (Yazı İşleri) an.
  2. Die Eheakte wird angelegt und ein Trautermin vergeben.

Gut zu wissen

  • Für Staatsangehörige von Ländern, die mehrsprachige Urkunden ausstellen – etwa Deutschland, Österreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Portugal und die Schweiz –, werden mehrsprachige Ehefähigkeitszeugnisse und Auszüge aus dem Geburtseintrag anerkannt.
  • Für Staatsangehörige anderer Länder gilt: Stammt das Dokument vom Konsulat in der Türkei, wird es vom Gouverneursamt (Valilik) oder vom Außenministerium beglaubigt; stammt es von Behörden im eigenen Land, sind eine Apostille und eine notariell beglaubigte türkische Übersetzung erforderlich.
  • Von Honorarkonsulaten ausgestellte Dokumente werden nicht anerkannt.
  • Staatenlose, Flüchtlinge und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit erhalten das Dokument bei der Generaldirektion für Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen (Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü), sofern ein Registereintrag besteht, andernfalls bei den Polizeibehörden.
  • Für die Adresse genügt eine Erklärung.

Rechtsgrundlage

  • 4721 sayılı Türk Medeni Kanunu
  • 5490 sayılı Nüfus Hizmetleri Kanunu md. 22
  • Evlendirme Yönetmeliği md. 12, 20