Bodenrichtwert abfragen und Grundsteuerbescheinigungen

Fragen Sie den Bodenrichtwert je Quadratmeter online ab; lassen Sie sich eine Bescheinigung über den erklärten Grundsteuerwert und eine Bescheinigung über die Schuldenfreiheit ausstellen.

Dauer
Anträge auf Bescheinigungen werden spätestens innerhalb von 30 Tagen erledigt (Gesetz Nr. 3071, Art. 7).
Gebühr
Online-Abfrage gebührenfrei · Bescheinigung über den erklärten Grundsteuerwert 200 ₺ (Tarif 2026, inkl. MwSt.)

Wer kann den Antrag stellen

Die Online-Abfrage steht allen offen. Die Bescheinigungen erhält der Eigentümer der Immobilie oder seine bevollmächtigte Vertretung.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (Dilekçe) mit Ortsteil, Block (ada) und Parzelle (parsel) der Immobilie

So geht es

  1. Den Bodenrichtwert je Quadratmeter können Sie im E-Government (e-Devlet) ohne Anmeldung abfragen, indem Sie Ortsteil und Straße auswählen.
  2. Für die Bescheinigung über den erklärten Grundsteuerwert (Emlak beyan değeri belgesi) und die Bescheinigung über die Schuldenfreiheit (Borcu yoktur yazısı) wenden Sie sich an die Kasse und Grundsteuerstelle (Tahsilat ve Emlak Servisi).

Gut zu wissen

  • Vor der Übertragung im Grundbuch darf für die Immobilie keine Grundsteuerschuld bestehen (Gesetz Nr. 1319, Art. 30).

Rechtsgrundlage

  • 1319 sayılı Emlak Vergisi Kanunu md. 29, 30
  • 2464 sayılı Belediye Gelirleri Kanunu md. 97
  • Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)