- Dauer
- Begründete Antwort spätestens innerhalb von 30 Tagen (Gesetz Nr. 3071, Art. 7)
- Gebühr
- Gebührenfrei
Wer kann den Antrag stellen
Jede Person.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Dilekçe) mit Vor- und Nachnamen, Unterschrift und Geschäfts- oder Wohnadresse
So geht es
- Schriftlich: Geben Sie Ihren schriftlichen Antrag persönlich oder per Post bei der Kanzlei (Yazı İşleri) ab.
- Per E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Website: Ihr Anliegen wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
- Auch Eingaben über CİMER oder Açık Kapı erreichen die Stadtverwaltung und werden in derselben Frist beantwortet.
- In Angelegenheiten des Ordnungsamts (Zabıta) – unerlaubte Nutzung öffentlicher Flächen, fliegende Händler, Lärm, Umweltverschmutzung, Betriebe ohne Genehmigung – rufen Sie das Ordnungsamt direkt an: +90 (252) 242 30 08, Durchwahl 153.
Gut zu wissen
- Fällt Ihr Anliegen nicht in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung, wird es an die zuständige Stelle weitergeleitet und Sie werden informiert (Art. 5).
- Schriftliche Anträge ohne bestimmtes Anliegen oder ohne Vor- und Nachnamen, Unterschrift und Adresse können nicht geprüft werden (Art. 6).
- Erfolgt innerhalb von dreißig Tagen keine Antwort, gilt das Anliegen als abgelehnt (Gesetz Nr. 2577, Art. 10).
- Gegen vom Ordnungsamt verhängte Geldbußen kann innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung Einspruch beim Friedensstrafrichter eingelegt werden; wird die Geldbuße innerhalb eines Monats bezahlt, gilt eine Ermäßigung von 25 Prozent (Gesetz Nr. 5326, Art. 17, 27).
Rechtsgrundlage
- Anayasa md. 74
- 3071 sayılı Dilekçe Hakkının Kullanılmasına Dair Kanun md. 4–7
- 2577 sayılı İdari Yargılama Usulü Kanunu md. 10
- 5326 sayılı Kabahatler Kanunu md. 17, 27