Beschwerden, Anliegen und Anregungen

Wege, auf denen Sie Ihre Anliegen, Beschwerden und Anregungen zu den Diensten der Stadtverwaltung einreichen können.

Dauer
Begründete Antwort spätestens innerhalb von 30 Tagen (Gesetz Nr. 3071, Art. 7)
Gebühr
Gebührenfrei

Wer kann den Antrag stellen

Jede Person.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (Dilekçe) mit Vor- und Nachnamen, Unterschrift und Geschäfts- oder Wohnadresse

So geht es

  1. Schriftlich: Geben Sie Ihren schriftlichen Antrag persönlich oder per Post bei der Kanzlei (Yazı İşleri) ab.
  2. Per E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Website: Ihr Anliegen wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
  3. Auch Eingaben über CİMER oder Açık Kapı erreichen die Stadtverwaltung und werden in derselben Frist beantwortet.
  4. In Angelegenheiten des Ordnungsamts (Zabıta) – unerlaubte Nutzung öffentlicher Flächen, fliegende Händler, Lärm, Umweltverschmutzung, Betriebe ohne Genehmigung – rufen Sie das Ordnungsamt direkt an: +90 (252) 242 30 08, Durchwahl 153.

Gut zu wissen

  • Fällt Ihr Anliegen nicht in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung, wird es an die zuständige Stelle weitergeleitet und Sie werden informiert (Art. 5).
  • Schriftliche Anträge ohne bestimmtes Anliegen oder ohne Vor- und Nachnamen, Unterschrift und Adresse können nicht geprüft werden (Art. 6).
  • Erfolgt innerhalb von dreißig Tagen keine Antwort, gilt das Anliegen als abgelehnt (Gesetz Nr. 2577, Art. 10).
  • Gegen vom Ordnungsamt verhängte Geldbußen kann innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung Einspruch beim Friedensstrafrichter eingelegt werden; wird die Geldbuße innerhalb eines Monats bezahlt, gilt eine Ermäßigung von 25 Prozent (Gesetz Nr. 5326, Art. 17, 27).

Rechtsgrundlage

  • Anayasa md. 74
  • 3071 sayılı Dilekçe Hakkının Kullanılmasına Dair Kanun md. 4–7
  • 2577 sayılı İdari Yargılama Usulü Kanunu md. 10
  • 5326 sayılı Kabahatler Kanunu md. 17, 27