Bebauungsstatus: Abfrage und Bescheinigung

Fragen Sie den Bebauungsstatus Ihrer Parzelle online ab; für amtliche Vorgänge erhalten Sie die Bescheinigung über den Bebauungsstatus.

Dauer
Spätestens 2 Werktage (Bauverordnung für beplante Gebiete – Planlı Alanlar İmar Yönetmeliği, Art. 55)
Gebühr
Bescheinigung über den Bebauungsstatus: Wohnen 5.000 ₺ · Gewerbe 10.000 ₺ (Tarif 2026, inkl. MwSt.). Die Online-Abfrage ist gebührenfrei.

Wer kann den Antrag stellen

Der Eigentümer der Parzelle oder seine rechtmäßig bevollmächtigte Vertretung. Die Online-Abfrage steht allen offen.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (Dilekçe)
  • Absteckungsskizze (Aplikasyon krokisi; erhältlich beim Katasteramt oder bei einem lizenzierten Vermessungs- und Katasterbüro)
  • Grundbuchauszug (Tapu kayıt örneği; wird nicht verlangt, wenn die Stadtverwaltung elektronisch auf das Grundbuch zugreifen kann)

So geht es

  1. Die Abfrage zu Informationszwecken können Sie im System e-İmar ohne Anmeldung über die Adresse, über Block und Parzelle (ada-parsel) oder über die Karte vornehmen.
  2. Für die Bescheinigung stellen Sie bei der Abteilung für Stadtplanung einen schriftlichen Antrag und bezahlen die Gebühr.
  3. Die Bescheinigung wird spätestens innerhalb von zwei Werktagen ausgestellt; ist das nicht möglich, wird Ihnen der Grund in derselben Frist schriftlich mitgeteilt.

Gut zu wissen

  • Das Ergebnis der Online-Abfrage dient nur der Information; für amtliche Vorgänge gilt die Bescheinigung über den Bebauungsstatus.
  • Auch das Protokoll über die Straßenhöhe (Yol kotu tutanağı) wird in derselben Frist (spätestens zwei Werktage) ausgestellt.

Rechtsgrundlage

  • 3194 sayılı İmar Kanunu
  • Planlı Alanlar İmar Yönetmeliği md. 55
  • Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)