- Dauer
- Plankopie spätestens 30 Tage · Auslegungs- und Einwandfrist 1 Monat (Gesetz Nr. 3194, Art. 8)
- Gebühr
- Beglaubigter Planausdruck A4 250 ₺, A3 500 ₺ · beglaubigtes Planblatt 1.000 ₺ · digitales Planblatt 1.000 ₺ · Planbestimmungen und Erläuterungsbericht 500 ₺ · Planvorschlag und Planänderung: je m² Grundbuchfläche Wohnen 100 ₺, Landwirtschaft 50 ₺, Nichtwohnnutzung 200 ₺ (Tarif 2026, inkl. MwSt.)
Wer kann den Antrag stellen
Plankopien: alle; Planvorschläge: die Eigentümer der Parzellen oder ihre bevollmächtigte Vertretung; Einwände: die Betroffenen.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Dilekçe)
- Für Planvorschläge und Planänderungen: vom Planverfasser erstellte Vorschlagsakte (Planblätter, Erläuterungsbericht und erforderliche Stellungnahmen der Behörden)
So geht es
- Kopien beglaubigter Planblätter und Planbestimmungen (plan notu) erhalten Sie gegen Gebühr bei der Abteilung für Stadtplanung.
- Planvorschläge werden im Gemeinderat beraten; Durchführungsbebauungspläne (uygulama imar planı) werden mit der Zustimmung des Rates der Großstadtverwaltung Muğla rechtskräftig.
- Genehmigte Pläne werden einen Monat lang an der Bekanntmachungsstelle und auf der Website der Stadtverwaltung bekannt gemacht; in dieser Frist können Einwände erhoben werden.
- Über Einwände entscheidet der Gemeinderat innerhalb von 15 Tagen.
Gut zu wissen
- Ausgelegte Pläne werden auf der Seite Bekanntmachungen veröffentlicht.
- Auch Parzellierungspläne nach Art. 18 des Gesetzes Nr. 3194 werden einen Monat lang ausgelegt.
- In Gebieten innerhalb des Sonderumweltschutzgebiets Gökova (Gökova Özel Çevre Koruma Bölgesi) liegt die Zuständigkeit für Bebauungspläne beim Ministerium für Umwelt, Stadtentwicklung und Klimawandel (Präsidialdekret Nr. 1, Art. 109).
Rechtsgrundlage
- 3194 sayılı İmar Kanunu md. 8, 18, 19
- 5216 sayılı Büyükşehir Belediyesi Kanunu md. 7, 14
- 1 sayılı Cumhurbaşkanlığı Kararnamesi md. 109
- Ula Belediye Meclisinin 16.10.2025 tarihli ve 60 sayılı kararı (2026 Ücret Tarifesi)