Umlegung nach Artikel 18 des Baugesetzes Nr. 3194 – Gökova, Bereich 9: Öffentlicher Aushang

Parzellierungsplan, Zuteilungstabellen und Vermessungsskizzen der Umlegung in Gökova, Bereich 9, liegen einen Monat lang öffentlich aus. Eigentümer können sie einsehen und innerhalb der Frist Einspruch erheben.

Parzellierungsplan, Zuteilungstabellen und Vermessungsskizzen der Umlegung (Baulandumlegung) in Gökova, Bereich 9, nach Artikel 18 des Baugesetzes Nr. 3194 liegen gemäß der Verordnung über die Umlegung von Grundstücken einen Monat lang an der Anschlagtafel der Gemeinde und auf dieser Seite öffentlich aus.

Eigentümer von Anteilen im Umlegungsgebiet und andere Betroffene können die Dokumente auf dieser Seite oder während der Dienstzeiten in der Direktion für Bauwesen und Stadtplanung der Stadtverwaltung Ula einsehen. Einsprüche können innerhalb der Aushangfrist schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden.

Die Katasterparzellen im Gebiet umfassen insgesamt 48.736,34 m², davon sind 27.892,11 m² in die Umlegung einbezogen. Davon wurden 3.941,99 m² für Straßen, Parks und ähnliche öffentliche Zwecke als Umlegungsanteil abgezogen; der Anteil beträgt 14,13 %.

Nach Ablauf der Frist wird die rechtskräftige Umlegung zur Eintragung an das Grundbuchamt übermittelt.